Schwerbehindertenrecht - Rollstuhlfahrer, betreut von der Rechtsanwaltskanzlei in Münster
Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht in Münster. Als Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht berät Sie Rechtsanwalt RA Dr. Budke u.a. bei Problemen mit dem Grad der Behinderung, der Erteilung von Merkzeichen und der Gleichstellung am Arbeitsplatz.
Im Behindertenrecht ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und des sog. Nachteilausgleichs. Mit einem GdB von wenigstens 50 ist man als Schwerbehinderter besonders geschützt. Die gesetzlichen Vorschriften, die für das Schwerbehindertenrecht im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt sind, gewähren u.a. besonderen Schutz am Arbeitsplatz vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Schwerbehinderte haben auch Anspruch auf zusätzlich bezahlten Urlaub.
Im Einzelnen können zur Sicherung eines einzelnen Platzes im Arbeitsleben neben befördernden Rehabilitationsleistungen besondere Hilfen für Schwerbehinderte notwendig sein.
Weiterhin können Schwerbehinderte besondere Nachteilsaugleiche erhalten. Die Nachteilsaugleiche werden durch Merkzeichen (G/aG/BL/GL/RF/B/H) im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Zu den Ausgleichsleistungen zählen u.a. Steuererleichterungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, Parkerleichterungen, die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sowie die Möglichkeit als Schwerbehinderter früher in Rente zu gehen.
Bei der Bearbeitungen von Schwerbehindertenfällen ergeben sich dabei typische Fragebereiche:
- Lohnt es sich für mich, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen?
- Welchen Grad der Behinderung (GdB) steht mir auf der Grundlage der “Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit” zu?
- Sind die Einzelwerte für jede festgestellte Behinderung bei Berechnung des Gesamt-GdB zu addieren?
- Kann auch mit einem GdB unterhalb von 50 ein besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsrecht erreicht werden?
- Welche Vorteile sind mit dem Schwerbehindertenstatus verbunden?
- Welche Nachteilsaugleiche (Merkzeichen: G/aG/BL/GL/RF/B/H) stehen mir zu bzw. welche gesundheitlichen Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
- Soll ich gegen einen ungünstigen Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einlegen?
- Lohnt sich eine Klage vor dem Sozialgericht zur Durchsetzung eines höheren GdB?
Bei all diesen Fragestellungen des Behindertenrechts unterstützt Sie Rechtsanwalt RA Dr. Budke gerne.